Opfer, Täter, Tat, Motiv, Folgen – die fünf wichtigsten Fragen zum Mädchenmord in Salzgitter

Es ist einer von diesen Morden, die sprachlos machen. Ein 15-jähriges Mädchen wird mutmaßlich von einem 13- und einem 14-Jährigen ermordet. Mitten in Deutschland.
Wir geben Euch die wichtigsten Antworten zu diesem Fall.

Seit Sonntagabend wurde die 15-jährige Anastasia vermisst, bis Dienstag hatten ihre Eltern noch Hoffnung, doch inzwischen steht fest: Die Schülerin wurde ermordet. Dass die Täter selbst noch halbe Kinder sein sollen, macht diesen Fall doppelt und dreifach schrecklich.

Das Opfer

Das Mädchen heißt Anastasia. Es lebte in Salzgitter (Niedersachsen), laut Informationen der BILD ganz in der Nähe des Tatorts, war 15 Jahre alt und hatte russische Wurzeln.

Die Täter

Die mutmaßlichen Täter sind 13 und 14 Jahre alt. Sie haben ebenfalls russische Wurzeln. Beide wurden vorerst festgenommen. Der 14-Jährige ist weiterhin in Haft, der 13-Jährige ist frei, da nach deutschem Gesetz strafunmündig. Er hält sich aktuell bei seinen Eltern auf.

Inzwischen wissen wir, dass die beiden mutmaßlichen Täter bei der Ermordung von Anastasia nicht allein waren. Die Polizei nahm zunächst auch noch ein dritten Jugendlichen fest, der wenig später wieder freigelassen wurde, da er mit der Tat nichts zu tun haben soll. Ganz im Gegenteil sogar, der Junge ist augenscheinlich ein weiteres Opfer, da er nach BILD-Informationen von dem Killer-Duo gezwungen wurde, den Mord haben an Anastasia anzuschauen.

Die beiden mutmaßlichen Täter waren der Polizei bislang nicht bekannt.

Die Tat

Laut Obduktion ist Anastasia erstickt. Heißt wohl: Sie wurde erwürgt. Hinweise auf eine Vergewaltigung gibt es derzeit nicht.

Möglicherweise wurde Anastasia unter einem Vorwand zum Tatort gelockt. Die Staatsanwaltschaft geht nämlich davon aus, dass Anastasia nicht mit einem Angriff rechnete. Höchstwahrscheinlich weil keine Abwehspuren an ihren Händen und Armen gefunden wurden.

Das Motiv

Laut der Staatsanwaltschaft liegt das Motiv „im persönlichen Bereich“. Die drei Kinder kannten sich von der Schule. Es soll laut BILD „eine Art Feindschaft gegeben haben“.

Derzeit wertet die Polizei die Mobiltelefone der mutmaßlichen Täter und des Opfers aus, um mehr über die Hintergründe der Tat zu erfahren.

Die Folgen

Ob der 14-Jährige empfindlich bestraft wird, ist unklar. 14- & 15-Jährige gelten als weder pauschal schuldfähig, noch schuldunfähig. Das Gericht entscheidet nach Einzelfall. „Erzieherisches Einwirken“ – was immer das bedeuten soll – wird einer saftigen Bestrafung oft vorgezogen.

Der 13-Jährige dagegen gilt vor Gericht „ohne Wenn und Aber“ als Kind und ist deshalb strafunmündig.
Allerdings können Maßnahmen, wie das Entziehen des Sorgerechts, oder die Unterbringung in einem Heim angeordnet werden.

Strafverteidigerin Dr. Birgit Schwerdt erklärt gegenüber BILD:

13 -ährige können strafrechtlich nicht belangt werden. Trotzdem wird gegen sie ermittelt. Bei so einem Verdacht wird das Jugendamt informiert, die familiären Verhältnisse werden überprüft. Und entschieden, ob er in eine geschlossene Unterkunft gebracht wird.

Warum töten Kinder Kinder?

BILD schreibt:

Miriam Hoff ist Psychotherapeutin für Kinder und Jugendlich und erklärt bei BILD: „Das hat in der jetzigen Zeit besonders oft mit Impulskontrollschwächen zu tun – auch durch die zurückliegende Corona-Pandemie.“

Junge Menschen seien in den vergangenen zweieinhalb Jahren intensiv mit virtuellen Themen und Gewalt konfrontiert gewesen, im Internet und den Medien. Es gab nur wenige Aktivitäten – „das ist dadurch zwar nicht zu entschuldigen. Man muss schauen, was im individuellen Fall die Täter getrieben hat. Es ist oftmals auch ein Ventil für unterdrückte Aggressionen, die an anderer Stelle nicht raus können.“

Es fehle an Vorbildfunktionen und einem Regulativ. Wenn aber die Sozialkompetenz nicht ausgebildet wurde und Empathie fehle, kann es dazu führen, dass solche Taten im Jugendalter eher passieren.

Sind auch Computerspiele eine mögliche Ursache? Hoff: „Jugendliche haben nicht die Weitsicht wie Erwachsene.“ Dazu kommt: Es gibt gegenseitige Challenges, man möchte sich gegenseitig übertrumpfen, Erfahrungen fehlen durch mangelnde Vorbilder. Das, gepaart mit intensivem Computerkonsum, könne zu solchen Taten führen.

Was sind Warnzeichen, auf die man als Eltern oder Vertrauenspersonen achten kann?

Die Psychologin: Wenn ein Kind häufig in Konflikte involviert ist, wenig Schuldeinsicht oder Empathie zeigt und sich vielleicht sogar auch an Tieren ausprobiert und sie quält. Aber auch wenn es öfters provoziert, das Selbstbewusstsein nicht ausgebildet ist oder ein Kind selbst Opfer von Mobbing geworden ist.

Wenn Kinder in der Familie nicht gesehen werden, dann suchen sie sich oft die Anerkennung in anderen Bereichen. Dann sucht man sich ein Ventil, „das ist oftmals mit Aggression ein Leichtes. Denn da bekommen sie Anerkennung von Gleichaltrigen, so traurig es auch ist …“

Mein gestriges Video zum Thema (aufgenommen, als ich viele der obigen Informationen noch nicht hatte)

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6 Bemerkungen
  1. Laut Meldungen von heute ist der 13.j. in der Psychiatrie, bis weiteres über ihn entschieden wird.

    PS. Freue mich über die Wiedereröffnung (stabil?), erst heute mitbekommen!! Aber so schön es auch ist mit den meisten Oppositions-Medien, realpolitisch richten sie kaum was aus, denn der gute und dumpfe Normalo ist bei den Hauptmedien ARD-ZDF-RTL usw. und BILD, FAZ sowie monopolistischer Lokalpresse. Der BRD-Wahlpöbel (und Nichtwähler sind Real-Wähler!) geht unbeirrt weiter mit 90% für die 5 Vernichtungsparteien gegen Volk, Land, Werte, Traditionen, Institutionen!

  2. Ich bin aus der Schweiz uns habe gehört das der jüngere Täter nicht bestraft werden könne… Ich finde: Wer tötet kann auch bestraft werden..

  3. Diese Politik in Deutschland und diese Gesellschaft ist abartig, pervers und und krank !!!
    Die abartigen Corona Maßnahmen über so lange Zeit in der Schule haben sicherlichlich ihr übriges dazu beigetragen, das viele Schüle rhier traumatisiert wurden _!

  4. gibts auch eine Unverpixelte Version von Anastasias Foto oder soll alles vertuscht werden wie auf dem Breitscheidplatz das alle “Opfer” anonym bleiben sollen das man die schneller vergisst quasi nur ein Kollateralschaden…

    1. Das stimmt so nicht. A) Nur privatrechtlich (Geld) und nicht strafrechtlich. Und B) nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht.

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