Der Verfassungsgerichtshof in Thüringen hat entschieden: Das Paritäts-Gesetz, nach dem Landeslisten zwingend zu gleichen Teilen mit Männern und Frauen besetzt werden müssen, ist nichtig. Der Richterspruch aus Weimar hat Signalwirkung weit über Thüringen hinaus, denn in Brandenburg gilt für die Landtagswahlen eine ähnliche Vorschrift. Und es gibt viele, die sich auch für den Bund eine solche Regelung herbeiwünschen, um den Anteil von Frauen im Bundestag zu erhöhen.