Aber auch sonst klingt der Rotz eher wie Satire als nach einem journalistischen Beitrag. Lesen wir doch mal rein:
Darf ich auf den Balkon oder in den Garten?
Betroffene sollten den Balkon oder die Terrasse nur betreten, wenn sie nicht mit anderen Menschen in Kontakt treten können. Bei eingezäunten Grundstücken dürfen sich Erkrankte auch im Garten aufhalten.
Darf ich eine Pizza bestellen?
Wer eine Pizza bei einem Lieferdienst bestellt, muss angeben, dass er in Quarantäne steckt. Die Lieferung muss dann vor der Tür abgestellt werden. Auch bei Lieferungen durch die Deutsche Post gibt es Einschränkungen. Hängt der Briefkasten im Treppenhaus, müssen Betroffene ihren Nachbarn Bescheid geben, um Post vor ihre Wohnungstür zu legen.
Was passiert mit Haustieren?
Wer einen direkten Gartenzugang hat, kann Hund oder Katze weiter dort rauslassen. Alle anderen Hundebesitzer müssen dafür sorgen, dass jemand das Tier regelmäßig abholt. Der Gassigeher sollte allerdings die Wohnung nicht betreten und Hände waschen oder desinfizieren, nachdem er oder sie Kontakt mit dem Hund oder der Leine hatte, rät der Tierschutzbund.
Wer bringt den Müll raus?
Abfall muss in der Quarantäne-Zeit (also 14 Tage lang) gesammelt werden – am besten in gut verschließbaren Müllsäcken. Vor die Haustüre zu stellen, damit Nachbarn ihn wegschmeißen, ist nicht ratsam. Auf den Müllsäcken könnten sich Viren befinden.
Darf dann niemand mehr das Haus oder die Wohnung verlassen?
Die betroffene Person soll den Kontakt zu den anderen im Haushalt lebenden Personen weitgehend vermeiden und bestimmte Regeln beachten. Von den anderen im Haushalt lebenden Personen geht deshalb keine eigene Ansteckungsgefahr aus. Sie werden in der Regel nicht isoliert und dürfen das Haus verlassen.
Welche Regeln gelten bei Quarantäne?
Wer unter häuslicher Quarantäne steht, darf seine Wohnung zwei Wochen lang nicht verlassen. Freunde oder Nachbarn sollten Einkäufe erledigen und vor die Tür stellen. Körperkontakt sollte vermieden werden. Auch innerhalb eines Haushaltes sollte sich eine infizierte Person von den anderen isolieren, also allein im Raum bleiben, Mahlzeiten getrennt von der Familie einnehmen.
Darf der Staat auch gegen meinen Willen Quarantäne verordnen?
Ja, dies kann sogar gegen den Willen des Patienten erfolgen, denn in einer solchen Situation überwiegt der Schutz der Allgemeinheit gegenüber der persönlichen Freiheit des Einzelnen. Um eine Flucht des Erkrankten zu verhindern, dürfen ihm sogar dafür geeignete Gegenstände abgenommen werden.
Was passiert, wenn ein Infizierter das Haus verlässt?
Gelingt dem Infizierten dennoch die Flucht, darf die zuständige Behörde diesen im Rahmen des Verwaltungszwangs mit Gewalt wieder in Gewahrsam nehmen und in Quarantäne unterbringen. Als letzte Möglichkeit dürfte sogar von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden, denn die Ansteckungsgefahr für eine Vielzahl von Personen wäre so hoch, dass zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung geboten sein kann, flüchtige Patienten unschädlich zu machen.
Wahnsinn, oder? Und leider keine Satire.
Und hier zwei Buchtipps zum Thema, Freunde …
Peter Scheibe: Grundrechte in Quarantäne. Ein Virus infiziert den Rechtsstaat.

Maximilian Drimalski: Die Welt unter Quarantäne

Darf man eigentlich von der Schusswaffe Gebrauch machen, um bei Leuten, die so einen Schwachsinn verzapfen und verbreiten, den finalen Rettungsschuss anzuwenden?
Vielmehr stellt sich folgende Frage:
Wären das dann statistisch eigentlich auch Corona-Tote?
Ja, aber ECHTE!
JA!War jedenfalls so!!!
Das und andere Kacke kommt dabei heraus,wenn man immer schön brav im Geschirr,mit der Schwulenflagge in der Hand und nem frommen Bibelspruch auf den Lippen,die andere Backe hinhaltend durch die Straßen läuft.
Ein Regim Wechsel kann man nicht mit Weicheiern hin bekommen.
Und auch nicht mit Leuten die sich selber bekriegen.
Siehe nun das Kasperle Theater mit der Querdenker-Demo in Berlin.
Ein Volksfest,eine Mischung aus Love Parade,CSD und Kirchentag war das,und nur weil ein paar aufrichtige wie der Volkslehrer,dabei waren,scheißen sich die Veranstalter in die Hose,und überbieten sich in Demut,der Lügenpresse zu versichern, das sie doch nichts mit Auf-Rechten zu tun haben.
Nein,mit richtigen Patrioten wollen wir nichts zu tun haben.Es reicht wenn Merkel uns die Windeln wechseln würde.
Der “finale Covid-Fangschuß” gehört für mich in die Kategorie “Unglaubwürdig”. So etwas zu denken ist schon eine Straftat.
Ich kann mich noch gut an den Shitstorm bei Frauke Petry’s “Schießbefehl” erinnern! Wo sind diese Großmäuler abgeblieben ? Aber dieser Schießbefehl dient ja nicht der Landesverteidigung, sondern richtet sich gegen die eigene Bevölkerung!
Der verlinkte „Rotz“ vom 10. März ist beim SWR nicht mehr zu finden, außer einem Hinweis im Archiv, dessen Link aber ebenso in Leere führt; glücklicherweise vergisst das Internet fast nichts https://web.archive.org/web/20200909082443/https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/was-darf-ich-bei-quarantaene-tun-100.html
Für aufgeführten Positionen bitte ich dringend – je Position – um einen Quellennachweis, Beleg, Dokument etc.
Nur ein dummdeutscher Merkelist hält sich an die Quarantäne Regeln.
Es ist ja nicht so, dass die VIRAPO errichen kann wer ein Quarantäne Ausbrecher ist.
Die müssen schon wahllos auf der Straße nach Ausweiß fragen und jeden kontrollieren, bis sie auf einen Zeugen-Klorona Ungläubigen treffen.