Auslöser dafür war ein Artikel, der einen Auftritt von Reisch an einem Gymnasium im unterfränkischen Veitshöchheim kritisch betrachtet. Berger, der uns regelmäßig mit seinen pointierten Artikeln begeistert, erwähnt dort die Verurteilung des NGO-Kapitäns zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro und schrieb ursprünglich, Reisch hätte in Europa mehrfach vor Gericht gestanden.
Für einen mit Spenden bestens versorgten und als gemeinnützig anerkannten Verein wie den MISSION LIFELINE e.V., der sich auch schon über 50.000 Euro vom Erzbistum Freising freuen durfte, dürften die Anwaltskosten kein Problem sein – für kritische Berichterstatter wie Philosophia Perennis hingegen können schon solche Abmahnungen zu einer hohen finanziellen Belastung werden.
Die Ungenauigkeit in Bergers Artikel beruhte auf einer ebensolchen bei Wikipedia und ließe sich sicherlich auf anderem Wege nicht nur kostengünstiger, sondern vor allem auch schneller lösen. Schon eine kurze E-Mail hätte ausgereicht, um richtigzustellen, dass Reisch nur in einer Sache vor Gericht stand.
Es entsteht der Eindruck, dass man genau dadurch gerne hinnimmt, dass Kritiker wie PP, die von den Spenden nur träumen können, über die die Lifeline-Aktion verfügt, von jemanden, der enorme Spendengelder im Hintergrund weiß, finanziell bis an ihre Grenzen belastet und dadurch ins Schweigen getrieben werden sollen.
Dr. David Berger
Zudem dürften die Erfolgsaussichten in einem Prozess nicht nur aufgrund der finanziellen Übermacht von LIFELINE äußerst gering sein; betrachtet man das gestrige Urteil gegen Michael Stürzenberger, wird man den Eindruck nicht los, dass die Sympathien vieler Richter nicht auf Seiten der Kritiker liegen.
Vor Gericht gestanden kann auch als Zeuge heissen würde ich als guter Wortverdreher sagen.
Hilft nur noch eins,aus der Kirche austreten. Was denken sich diese “Himmelskomiker” eigentlich. Ich für meinen Teil werde meinen Kirchenaustritt beschleunigen.Kein Geld mehr für diese Spinner.
Freisler-Justiz!
Ich verate euch jetzt ein Geheimnis gegen eine solche Abmahnung: Exakt arbeiten, gut recherchieren und bei der Wahrheit bleiben!
Ich verate jetzt ein Geheimnis wie man sich vor einer solchen Abmahnung schützt: Gut recherchieren, exakt analysieren und die Wahrheit erzählen.
Naja. In diesem Fall trifft es nicht den falschen.
Ich erinnere an seine Aktion gegen das katholische Nachrichtenportal kreuz.net vor sieben Jahren.
Wer die Justiz auf andere hetzt, darf sich beschweren, wenn es ihn nun selbst trifft.
Korrektur: darf sich nicht beschweren sollte es natürlich heißen.